Alternative Unternehmensfinanzierung
von Dr. Michael Bormann
Die Unternehmensfinanzierung im Mittelstand befindet sich seit etlichen Jahren in einem starken Wandel. Fremdkapitalfinanzierungen über Banken, früher überhaupt die klassische Form der Mittelstandsfinanzierung, sind dramatisch zurückgegangen. Der Mittelstand muss also immer häufiger alternative Finanzierungsformen aktiv nutzen, um seinen Liquiditätsbedarf zu decken.
Experten sind sich einig, dass die Banken und Sparkassen nach wie vor die Grundversorgung der mittelständischen Unternehmen abdecken werden. Darüber hinaus werden jedoch immer mehr alternative Finanzierungsformen genutzt werden, sei es für die Abdeckung von besonderen Wachstumsprojekten, die Abwicklung von Großaufträgen oder die Finanzierung von Unternehmenskäufen.
Mittlerweile ist jedoch die Palette an Finanzierungsmöglichkeiten – bis hin zur Nutzung des internationalen Kapitalmarktes – für mittelständische Unternehmer so vielfältig geworden, wie es noch vor einigen Jahren für kleinere Firmen vollkommen undenkbar war. In dem bunten Reigen der alternativen Finanzierungen – von denen einige sogar ohne die ansonsten obligatorische persönliche Bürgschaft des mittelständischen Unternehmers auskommen – unterscheiden wir im Wesentlichen vier Typen:
Klassische banknahe Ansätze
Factoring, also der Verkauf von Forderungen, oder das gespiegelte Factoring, auch Fine Trading genannt, also die Vorfinanzierung des Materialeinsatzes durch ein Spezialinstitut, zählen zu den klassischen banknahen Finanzierungsmethoden. Weiterhin rechnet man zu dieser Kategorie alle intelligenten Formen der manchmal vierseitigen Vertragsausgestaltung zwischen Bank, Unternehmen, Kunden und Lieferanten beim sogenannten Projektsonderkonto für größere Projekte, die ansonsten deutlich den durchschnittlichen Kontokorrentrahmen des Unternehmens sprengen würden.
Aber auch sogenannte Spezialobjektfinanzierungen, sei es durch die Verfügung über einen speziellen Objektkreditrahmen oder das Leasing, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Letztlich zählt auch die Einbindung der Bürgschaftsbanken als sogenannter Rating-Turbo noch zu diesen klassischen banknahen Ansätzen.
Mezzanine-Kapital
Mezzanine-Kapital hat in den letzten 24 Monaten in Deutschland einen Siegeszug ohnegleichen angetreten. Waren noch vor wenigen Jahren die kleinstmöglichen Tranchen für Unternehmen ab 10 Mio. Euro aufwärts, sind sie mittlerweile bei vielen standardisierten Mezzanine-Programmen auf 500.000 Euro gesunken und somit für eine breite Schicht von mittelständischen Unternehmern einsetzbar. Nur: Jetzt herrscht die Qual der Wahl! Welches Programm passt am besten zu welchem Unternehmen?
Mezzanine werden von sehr vielen Anbietern auf einem nahezu unübersichtlichen Markt angeboten als Darlehen, Nachrangdarlehen, partiarisches Darlehen, Inhaberschuldverschreibung etc. Nicht selten ist somit das Mezzanine auch verbunden mit einer nachrangigen Tranche, die das Rating des Unternehmens durch die Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals positiv beeinflusst. Aber so viele Vorteile haben auch ihren Preis: Anders als beim althergebrachten, allerdings auch durch dingliche Sicherheiten und persönliche Bürgschaften des Unternehmers abgesicherten Bankkredit ist in der Regel nicht nur die Verzinsung höher. Auch die Auflagen, neudeutsch Covenants genannt, sind deutlich komplexer, als man es von früheren Kreditverträgen kannte.
Der Begriff Mezzanine rührt übrigens aus der Architektur her und bezeichnet ein Zwischengeschoss. Mezzanine-Kapital ist also eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital.
Beteiligungsgesellschaften
Die Finanzierung über Beteiligungsgesellschaften haben mittelständische Unternehmen mittlerweile in einem noch vor einigen Jahren ungeahnten Ausmaß genutzt. Beteiligungsgeber sind z. B. die SBG in Dresden oder Beteiligungsgesellschaften von lokalen Banken und Sparkassen sowie die bundesweit operierenden MBGs oder aber rein privatwirtschaftlich organisierte Beteiligungsgesellschaften wie etwa die Ponaxis AG. Die Beteiligungsgesellschaft kann sich entweder offen oder still am Unternehmen beteiligen oder in einer Kombination von beidem. Der Vorteil liegt in einer klaren Risikoteilung zwischen Beteiligungsgesellschaft und Unternehmen, die jedoch natürlich auch Gewinnteilungen und Mitspracherechte oder sogar weitergehende gemeinsame Festlegungen für spätere Unternehmensverkäufe etc. nach sich ziehen kann.
Kapitalmarkt für den Mittelstand
Die Nutzung der Kapitalmärkte für mittelständische Unternehmen ist erst seit kurzer Zeit möglich. Zwar sind die verwendeten Instrumente wie Unternehmensanleihen (Inhaberschuldverschreibungen) und Genussrechte oder Genussscheine schon seit mehr als 100 Jahren als Finanzierungsinstrumente bewährt. Aber bis vor kurzer Zeit waren sie für mittelständische Unternehmen und somit kleinere Finanzierungstranchen von unter 50 Mio. Euro absolut undenkbar.
Dies hat sich vollkommen gewandelt: Ab einem Volumen von ca. 6 Mio. Euro kann ein mittelständisches Unternehmen selbst eine Unternehmensanleihe (sog. Mini-Bonds) emittieren. Der Erfolg, nämlich die erfolgreiche Platzierung der Anleihe ist jedoch nur dann gegeben, wenn professionelle Partner das Unternehmen auf diesem Weg des Kapitalmarkts eng begleiten. Die Hoffnung, lediglich durch Zeitungsanzeigen Geld einzuwerben, bleibt ein Trugschluss. Dass dieses Instrument vom Mittelstand aktiv genutzt werden kann, zeigen die teilnehmenden Unternehmen in den Praxisworkshops dieser Veranstaltung und stehen auch für Fragen zur Verfügung.
Und dann gibt es noch den sogenannten IPO, den Börsengang. Hier hat insbesondere die Frankfurter Wertpapierbörse mit dem ENTRY-Standard ein gehobenes Segment des Freiverkehrs geschaffen, in dem sich auch mittelständische Unternehmen Kapital über die Börse beschaffen können. Ziel des neuen Entry-Standards ist es, neben dem amtlichen und geregelten Markt kleineren und mittelständischen Unternehmen einen weiteren Kapitalmarktzugang zu eröffnen. Im Entry-Standard sind zwei mögliche Wege an die Börse vorgesehen. Die schlankste Variante ist die Privatplatzierung an einen geschlossenen Anlegerkreis. Der Nachteil dieses Verfahrens liegt in der praktischen Durchführbarkeit und den immensen Haftungsansprüchen an Vorstand, Wertpapierhandelshaus und IPO-Berater.
Der zweite Weg ist das öffentliche Angebot. Es erfordert die Erstellung eines Verkaufsprospekts, der der BaFin vorzulegen ist und von dieser genehmigt werden muss. Hier sind erfahrene Berater notwendig, die bereits mehrere BaFin-Verfahren erfolgreich durchgeführt haben. Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit einem ausführlichen Verkaufsprospekt sind mögliche Risiken der Anlage bekannt, was wiederum das Haftungsrisiko des Emittenten reduziert.
Im Unternehmen müssen kapitalmarktorientierte Strukturen geschaffen werden. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS (erlaubt ist derzeit auch noch der HGB-Konzernabschluss) und, zumindest auf Quartalsbasis, ein straffes Berichts- und Controllingwesen, das sowohl die Erstellung eines Bilanzstatus, einer Gewinn-und-Verlustrechnung und einer Cashflow-Rechnung umfasst.